Braunkohlefolgenstiftung

Braunkohlefolgenstiftung
Braunkohlefolgenstiftung

Der Aufwand für die Bewältigung der Bergbaufolge ist gigantisch.
Verantwortlich dafür sind die Braunkohleunternehmen.

Innerhalb der bergrechtlichen Genehmigung müssen sie eine Rekultivierung der
Bergbauflächen durchführen. Laut Bundesberggesetz sind sie verpflichtet für
diese Aufgabe Rücklagen zu bilden. Diese Rücklagen wurden aber bisher in
den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg nicht ausreichend und
nicht insolvenzfest gesichert.
Außerdem fallen unkalkulierbare Kosten an, wenn die Kohlegewinnung längst beendet ist.

Bei diesen Kosten handelt es sich um ,,Ewigkeitskosten“, die durch bergbaubedingte
Langzeitschäden in den Bergbauregionen entstehen. Es ist mittlerweile klar,
dass man hierbei über Finanzierungen nachdenken muss, die sich über viele
Jahrzehnte hinziehen werden. Erfahrungswerte dazu liefert die Sanierung des
DDR-Bergbaus durch die LMBV, die selbst nach 30 Jahren noch lange nicht
abgeschlossen ist, weil sich immer wieder neue Folgeschäden auftun.
Beim aktiven Kohleabbau durch die LEAG und die MIBRAG kann man beide
Unternehmen aber nur so lange verantwortlich machen, wie es sie gibt. Die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Kohleunternehmen werden sich in
den nächsten Jahren zunehmend verschlechtern und im Falle einer Insolvenz
der Unternehmen würde, wenn überhaupt, nur ein Teil der benötigten Kosten
einbringlich sein. Mit dem absehbaren Ende der Braunkohleförderung steigt
auch die Gefahr, dass Unternehmen ihren Verpflichtungen für eine
Wiedernutzbarmachung und Beseitigung von Langzeitschäden nicht mehr
nachkommen, und dass der Steuerzahler auf den Kosten sitzen bleibt.
Deutlich mehr Sicherheit böte nun ein Vorschlag der Grünen, nämlich eine
Stiftung, in die bereits jetzt eingezahlt wird und die die Folgekosten,
insbesondere die „Ewigkeitskosten“, absichert. Auch im Koalitionsvertrag der
Bundesregierung wird eine Stiftungslösung für die Absicherung der
Kohleabbau-Folgekosten favorisiert.

Unser Mitglied Jens Hausner dazu: „Für unseren Kreisverband, in einem
Landkreis mit noch aktivem Bergbau, wäre das natürlich auch in Hinblick der
Ausgestaltung des Strukturwandels auf rekultivierten Tagebauflächen eine
extrem wichtige Entwicklung.“

Die Fraktionsspitzen der Grünen Landesverbände Brandenburg, Sachsen und
Sachsen-Anhalt sind sich über die Vorteile einer solchen Stiftung einig und
haben sie bereits bei einer Pressekonferenz am 12.06.2023 in Cottbus
vorgestellt. Unser Vorstand begrüßt diese Idee und schließt sich der Forderung
nach einer raschen Umsetzung an.

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