Stellungnahme zur Entscheidung der Landesdirektion zum Windkraft-Beschluss des Kreistags vom 18.6.2025


Der Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen begrüßt die Entscheidung der Landesdirektion Sachsen, den rechtswidrig zustande gekommenen Kreistagsbeschluss zur Windkraft vom 18. Juni 2025 zu beanstanden.

Unser Kreisrat Tommy Penk hatte den schwerwiegenden Verfahrensfehler bei der Landesdirektion zur Prüfung vorgelegt.

„Die Entscheidung der Landesdirektion zeigt eindeutig auf, dass wir uns bei den Fragen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht von den Windkraftgegnern im Kreistag vorschnell treiben lassen dürfen“, erklärt Tommy Penk.

Der ursprüngliche Beschluss war unter Missachtung der vorgeschriebenen Bekanntmachungsfristen gefasst worden – ein Verstoß gegen demokratische Verfahrensregeln.

Besonders problematisch sehen wir den Versuch, die Kreisverwaltung zu rechtswidrigem Handeln bei Windkraft-Genehmigungen anzuhalten. Die Landesdirektion stellte klar: Erfüllt ein Vorhaben alle gesetzlichen Anforderungen, besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung.

Die erneute Behandlung am 10. September bietet die Chance für eine sachliche Diskussion, die „Klimaschutz, Planungssicherheit für die Betreiber, aber auch die Interessen der Gegner und Befürworter der Windenergie sorgfältig abwägt“, so Penk weiter.

Wir fordern alle Kreisräte auf, die gewonnene Zeit zu nutzen und sich gründlich vorzubereiten, um einen ausgewogenen Kompromiss im Sinne guter Kommunalpolitik zu finden.

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