Braunkohlefolgenstiftung 27/06/202327/06/2023 Braunkohlefolgenstiftung Der Aufwand für die Bewältigung der Bergbaufolge ist gigantisch. Verantwortlich dafür sind die Braunkohleunternehmen. Innerhalb der bergrechtlichen Genehmigung müssen sie eine Rekultivierung derBergbauflächen durchführen. Laut Bundesberggesetz sind sie verpflichtet fürdiese Aufgabe Rücklagen zu bilden. Diese Rücklagen wurden aber bisher inden Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg nicht ausreichend undnicht insolvenzfest gesichert.Außerdem fallen unkalkulierbare Kosten an, wenn die Kohlegewinnung längst beendet ist. Bei diesen Kosten handelt es sich um ,,Ewigkeitskosten“, die durch bergbaubedingteLangzeitschäden in den Bergbauregionen entstehen. Es ist mittlerweile klar,dass man hierbei über Finanzierungen nachdenken muss, die sich über vieleJahrzehnte hinziehen werden. Erfahrungswerte dazu liefert die Sanierung desDDR-Bergbaus durch die LMBV, die selbst nach 30 Jahren noch lange nichtabgeschlossen ist, weil sich immer wieder neue Folgeschäden auftun.Beim aktiven Kohleabbau durch die LEAG und die MIBRAG kann man beideUnternehmen aber nur so lange verantwortlich machen, wie es sie gibt. Diewirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Kohleunternehmen werden sich inden nächsten Jahren zunehmend verschlechtern und im Falle einer Insolvenzder Unternehmen würde, wenn überhaupt, nur ein Teil der benötigten Kosteneinbringlich sein. Mit dem absehbaren Ende der Braunkohleförderung steigtauch die Gefahr, dass Unternehmen ihren Verpflichtungen für eineWiedernutzbarmachung und Beseitigung von Langzeitschäden nicht mehrnachkommen, und dass der Steuerzahler auf den Kosten sitzen bleibt.Deutlich mehr Sicherheit böte nun ein Vorschlag der Grünen, nämlich eineStiftung, in die bereits jetzt eingezahlt wird und die die Folgekosten,insbesondere die „Ewigkeitskosten“, absichert. Auch im Koalitionsvertrag derBundesregierung wird eine Stiftungslösung für die Absicherung derKohleabbau-Folgekosten favorisiert. Unser Mitglied Jens Hausner dazu: „Für unseren Kreisverband, in einemLandkreis mit noch aktivem Bergbau, wäre das natürlich auch in Hinblick derAusgestaltung des Strukturwandels auf rekultivierten Tagebauflächen eineextrem wichtige Entwicklung.“ Die Fraktionsspitzen der Grünen Landesverbände Brandenburg, Sachsen undSachsen-Anhalt sind sich über die Vorteile einer solchen Stiftung einig undhaben sie bereits bei einer Pressekonferenz am 12.06.2023 in Cottbusvorgestellt. Unser Vorstand begrüßt diese Idee und schließt sich der Forderungnach einer raschen Umsetzung an.